Neue CB-Funk-Amtsblattverfügung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
Mit dem Amtsblatt 41/2003 wurde der CB-Funk neu geregelt. Viele alte Bestimmungen sind damit hinfällig, hier kurz die Neuerungen auf einen Blick:
- Alle 80 Kanäle, AM und SSB sind ab 01.01.2003 für die Allgemeinheit bis 2013 freigegeben
- für Kanal 41-80, AM und SBB werden keine Gebühren mehr erhoben
- es muss keine Frequenzzuteilung mehr beantragt werden
- Packet-Radio-Betrieb ist nun auch auf Kanal 6 und 7 erlaubt.
es bleibt wie es ist:
- Die Schutzzonen zu den Nachbarländern bleiben bestehen, Feststationen innerhalb dieser Zonen müssen bei der Regulierungsbehörde ein kostenpflichtiges Verfahren beantragen, wenn sie Kanal 41-80 nutzen möchten
- bei Richtantennen mit einer abgestrahlten Leistung von mehr als 10 Watt EIRP (in Hauptstrahlrichtung) ist eine kostenpflichtige Standortbescheinigung (gemäß "EMV-Gesetz") zu beantragen.
Das Amtsblatt gibt's
hier als PDF-Datei zum Download.